MELDUNG

Wichtige Mitteilung zum ELENA-Verfahren!

Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, soll das ELENA-Verfahren in Kürze eingestellt werden. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen:

  1) Welche Auswirkung hat diese Mitteilung für Ihre Abrechnung?

Vorerst keine. Es handelt sich lediglich um eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Eine Gesetzesgrundlage ist noch nicht vorhanden. http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=424742.html


2) Wann soll das Gesetz kommen?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereitet einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der frühestens nach der Sommerpause auf den Weg gebracht wird.


3) Müssen die ELENA-Bausteine weiter gefüllt werden?

Wir empfehlen ausdrücklich die ELENA-Bausteine zu füllen, da diese auch unter anderem das Füllen der Arbeitsbescheinigung gewährleistet.

4) Müssen die ELENA-Daten weiterhin gesendet werden?

Wir empfehlen ausdrücklich die ELENA-Daten weiterhin zu versenden. Sollte das Gesetz nicht in Kraft treten, müssten nicht gemeldete Daten an die ZSS nachgemeldet werden, welches zu unnötigem Mehraufwand führen würde.


5) Wie informiert SP_Data als Softwarehersteller?

Wir werden Sie umgehend über neue Sachverhalte informieren. Sollte das Gesetz in Kraft treten, werden wir eine softwaretechnische Lösung im Rahmen der regelmäßigen Updates zur Verfügung stellen.

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