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Auslegungssache! - 130 Tage DSGVO und ihre Folgen

09.10.2018

„Auslegungssache!“ Damit retten sich derzeit viele Unternehmen über die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung, ohne tatsächlich wirklich konkrete Maßnahmen zu treffen. Die DSGVO macht es einem aber gerade im Hinblick auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) nicht leicht und beschreibt die Anforderungen nur im Artikel 32 (Sicherheit der Verarbeitung) etwas detaillierter. Ansonsten herrscht eine gewisse Abgrenzungs- und Definitionsproblematik. Die Frage die am Ende des Tages gerne offen bleibt ist: „Was müssen wir tun?“

Technische und organisatorische Maßnahmen. Was ist gemeint?

Bei der Auswahl Ihrer TOMs schreibt der Gesetzgeber lediglich vor, dass Unternehmen den Stand der Technik sowie anfallende Implementierungskosten berücksichtigen sollen.

Mit Stand der Technik meint der Gesetzgeber, dass Sie Technologien einsetzen, die

  • bekannt sind,
  • auf dem Markt verfügbar,
  • etabliert und wirksam sind,
  • sich in der Praxis bereits als geeignet und effektiv bewiesen haben und damit einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten.

Das Produktportfolio und das Partnernetzwerk der HENRICHSEN AG bietet eine Reihe an Lösungen um hier anzusetzen und den Anforderungen der DSGVO im Artikel 32 gerecht zu werden. Sei es der physische Schutz der Daten durch Zutrittskontrollen, die Verschlüsselung Ihrer Speichersysteme zum Schutz vor unbefugtem Zugriff oder die compliance-konforme E-Mail-Verschlüsselung (gesetzliche Pflicht!).

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