14.04.2022
Zum 01.01.2022 haben zwei weitere Bundesländer sowie ein Stadtstaat den Versand von E-Rechnungen an Behörden zur Pflicht gemacht. Die Rede ist von Baden-Württemberg, dem Saarland und Hamburg. Wie sieht es jedoch im B2B-Umfeld aus?
Der Koalitionsvertrag von November 2021 lässt hoffen, dass die Regierung hierzu demnächst mehr Details bekannt gibt und endlich ein bundeseinheitlicher Standard definiert wird. Das EU-Parlament hat ebenfalls erst kürzlich einen Vorstoß gewagt, und die EU-Kommission damit beauftragt, eine EU-weite E-Rechnungspflicht zur Vorbeugung von Umsatzsteuerbetrug zu prüfen. Ob und wie schnell dieses Vorhaben umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Unabhängig davon, haben viele europäische Länder bereits die Initiative ergriffen und entsprechende Verpflichtungen, bzw. Pläne dazu verabschiedet. Konkret hat beispielsweise Polen angekündigt, E-Rechnungen zum zweiten Quartal 2023 verpflichtend einzuführen. Auch Frankreich möchte Unternehmen ab Mitte 2024 Schritt für Schritt in die Pflicht nehmen.
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