14.04.2022
Zum 01.01.2022 haben zwei weitere Bundesländer sowie ein Stadtstaat den Versand von E-Rechnungen an Behörden zur Pflicht gemacht. Die Rede ist von Baden-Württemberg, dem Saarland und Hamburg. Wie sieht es jedoch im B2B-Umfeld aus?
Der Koalitionsvertrag von November 2021 lässt hoffen, dass die Regierung hierzu demnächst mehr Details bekannt gibt und endlich ein bundeseinheitlicher Standard definiert wird. Das EU-Parlament hat ebenfalls erst kürzlich einen Vorstoß gewagt, und die EU-Kommission damit beauftragt, eine EU-weite E-Rechnungspflicht zur Vorbeugung von Umsatzsteuerbetrug zu prüfen. Ob und wie schnell dieses Vorhaben umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Unabhängig davon, haben viele europäische Länder bereits die Initiative ergriffen und entsprechende Verpflichtungen, bzw. Pläne dazu verabschiedet. Konkret hat beispielsweise Polen angekündigt, E-Rechnungen zum zweiten Quartal 2023 verpflichtend einzuführen. Auch Frankreich möchte Unternehmen ab Mitte 2024 Schritt für Schritt in die Pflicht nehmen.
Solche Ankündigungen erzeugen selbstverständlich eine starke Signalwirkung in Richtung Deutschland, denn klar ist, dass effektives E-Invoicing auch als wichtiger Wettbewerbsfaktor einer Wirtschaftsnation zu bewerten ist. Um die Effizienzvorteile schon heute nutzen zu können, setzen bereits viele Unternehmen auf Lösungen zur Verarbeitung und Erzeugung von elektronischen Rechnungen. Welche Herausforderungen, aber vor allem welche Chancen damit einhergehen, möchten wir Ihnen im Webinar am 20.04.2022 aufzeigen.
Seit dem 27.11.2020 nehmen Behörden auf Bundesebene nur noch E-Rechnungen an. Nun folgen zwei weitere Bundesländer und ein Stadtstaat, deren Behörden ab dem 01.01.2022 ausschließlich E-Rechnungen annehmen: Baden-Württemberg, das Saarland und die Hansestadt Hamburg.
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