Grafik - Behörden im Saarland, in Baden-Württemberg und in Hamburg führen   E-Rechnungspflicht ein

Behörden im Saarland, in Baden-Württemberg und in Hamburg führen E-Rechnungspflicht ein

28.01.2022

Die E-Rechnung: Prozessbeschleuniger für Behörden und Wirtschaft 

Seit dem 27.11.2020 nehmen Behörden auf Bundesebene nur noch E-Rechnungen an. Die Freie Hansestadt Bremen hatte sich zu diesem Datum ebenfalls dazu verpflichtet und weist seitdem PDF- oder gar Papierrechnungen ab. Nun folgen zwei weitere Bundesländer und ein Stadtstaat, deren Behörden ab dem 01.01.2022 ausschließlich E-Rechnungen annehmen: Baden-Württemberg, das Saarland und die Hansestadt Hamburg. 

In allen drei Fällen, wird die Übermittlung per E-Mail und ein Dateiupload über eigene Rechnungsportale angeboten. In Hamburg ist es darüber hinaus bereits möglich, Rechnungen über das Peppol-Netzwerk einzureichen. In Baden-Württemberg ist dies ebenfalls geplant. 

Was bedeutet das nun für Ihre Rechnungsstellung? 

Sollten Sie mit Behörden in den oben erwähnten Gebieten Geschäftsbeziehungen pflegen, sind Sie dazu verpflichtet, Rechnungen im XRechnungsformat einzureichen.

Eine einfache Lösung hierzu stellt der HENRICHSEN e-Invoice Manager dar, mit dem Ihre Standard SAP-Faktura unkompliziert in eine XRechnung umgewandelt und der Versand automatisiert vorgenommen wird. Detaillierte Informationen rund um den e-Invoice Manager finden Sie hier.

Die E-Rechnung als Turbo im B2B-Umfeld 

Spätestens seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrags der aktuellen Bundesregierung ist klar, dass E-Rechnungen auch auf breiter Front im B2B-Umfeld kommen werden. Bereits heute fordern viele Kunden von Ihren Lieferanten Rechnungen auf elektronischer Basis, um Ressourcen zu sparen und die Finanzbuchhaltung effizienter gestalten zu können.

Auch HENRICHSEN ist von dem Potenzial der E-Rechnung überzeugt und bietet sowohl für den Empfang als auch für den Versand elektronischer Rechnungen entsprechende Lösungen an. Weitere Informationen finden Sie hier.

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